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  • Dr. Harald Wiesendanger

Gemobbt statt angehört

Aktualisiert: 1. Mai 2021

Ein Schulleiter stellt sich gegen Maskenpflicht - und wird geächtet, alleingelassen, kaltgestellt.


In einem Rundbrief an Eltern wagte es der Leiter der Jahn-Grundschule in Rathenow im Havelland, 70 km westlich von Berlin, sich gegen Maskenzwang zu wenden. Diesen hatte tags zuvor, am 11. August, Brandenburgs Landesregierung für sämtliche Schulen beschlossen – zwar nicht im Unterricht, aber im gesamten Schulgebäude außerhalb der Klassenzimmer sowie im Pausenhof.

„Ich werde gegen diese Weisung bei meinem Vorgesetzten remonstrieren“, das heißt, ihr widersprechen -, „und sie nicht umsetzen, weil ich sie für völlig unverhältnismäßig und schädlich halte“, so erläuterte der mutige Schulleiter Frank Gens seine Beweggründe. „Im Westhavelland haben wir schon lange keine Neuinfektionen. Das Tragen einer textilen Maske hilft nachgewiesenermaßen nicht. Die Atmung der Kinder wird beeinträchtigt und im feuchten Milieu der Maske entsteht unter der gegenwärtigen Hitze ein Brutraum für Bakterien und Pilze, die von den Kindern aufgenommen werden können und Schaden anrichten können. Jedem ist natürlich freigestellt, eine Maske im Haus zu tragen, wer es aber nicht möchte, braucht es in dieser Schule nicht tun.“


Sogleich brach über den couragierten Mann ein Tsunami der Empörung herein, so als gedenke er all seine Schüler mit HIV, Ebola oder der Pest zu infizieren. Hunderte Zeitungen übernahmen unreflektiert einen Text der Deutschen Presseagentur, der lediglich die Tatsache der Verweigerung feststellte und vom sofortigen Einschreiten des brandenburgischen Bildungsministeriums berichtete. (1) Statt den Schulleiter zu befragen, vermeldeten Redaktionen lediglich, das Schulamt sei umgehend eingeschritten und habe den Abweichler „ausgebremst“, weil „das versandte Schreiben nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht“. Kritiklos gaben sogenannte Journalisten wieder, was eine Ministeriumssprecherin verlautbarte: „Die Maskenpflicht wird auch in der Jahn-Grundschule in Rathenow (…) umgesetzt.“ Der Widerspenstige habe mit „Konsequenzen“ zu rechnen.


Rundfunk und Fernsehen, alle übrigen Medien verfuhren ebenso. (2) Von ihnen erfuhr niemand, welche Argumente dem Schulleiter schwerwiegend genug erschienen, dafür seinen Ruf, seine Position, seine weitere Laufbahn aufs Spiel zu setzen. Erst ein Post des als „Verschwörungstheoretiker“ verunglimpften Popsängers Xavier Naidoo auf seinem Telegram-Kanal machte das Rundschreiben im vollen Wortlaut publik.



Verteidigten Eltern der 360 betroffenen Grundschüler den furchtlosen Mann, der seinem Wissen und Gewissen folgt, statt den bequemen, folgsamen Weg zu gehen? Würdigten Mamis und Papis, dass es Frank Gens um das Wohlergehen ihrer Kinder geht? Dass er seiner Verantwortung für sie gerecht werden will? Davon ist nichts bekannt.


Gab ihm irgendein Lehrerverband Rückendeckung? Raffte sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dazu auf? Sprangen ihm Pädagogen und Psychologen bei? Folgte seinem Beispiel irgendein Schulleiter sonstwo in Brandenburg, erst recht in Nordrhein-Westfalen, wo Kinder und Jugendliche seit Schuljahresbeginn ab der fünften Klasse durchgehend Masken tragen müssen, sogar im Unterricht, bei Temperaturen von 36 Grad? Eher übt man sich in vorauseilendem Gehorsam – wie die Sternberg-Grundschule im Berliner Stadtteil Schöneberg, die sich freiwillig sogar noch strengere Regeln auferlegt hat. Schon Erstklässlern zwingt sie Mundschutz auf, verbietet Körperkontakt, ordnet wiederholte Handdesinfektion an.

Solidarisierte sich mit Rathenows protestierendem Schulleiter wenigstens sein eigenes Kollegium? Auch davon liest man nichts. Klar ist nur, dass ausgerechnet seine Vertreterin unverzüglich auf Sicherheitsabstand ging: Von ihr stammt ein zweites Rundschreiben vom 14. August, in dem sie den Eltern versichert, die Maskenpflicht werde selbstverständlich auch an der Jahn-Grundschule vorschriftsgemäß umgesetzt. Das trug ihr anscheinend umgehend den Leitungsposten ein, während ihr bisheriger Chef sofort vom Dienst suspendiert wurde.


Und so stellt sich in der unsäglichen Coronakrise zum 1001. Mal die Frage: In was für einem Land leben wir inzwischen? Mit dem Mummenschanz, den die Hygienediktatur selbst Kindern und Jugendlichen aufzwingt, verhält es sich genau so, wie der Rathenower Schulleiter auszusprechen wagte: Er entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage.


- In Island ergab eine landesweite Studie, die 360.000 Menschen einbezog - 12 % der gesamten Bevölkerung –„KEINEN EINZIGEN Fall, in dem ein Kind unter zehn Jahren seine Eltern angesteckt hat“.


- Auch gibt es bisher weltweit KEINEN EINZIGEN bestätigten Fall, in dem sich ein Lehrer bei einem Schüler ansteckte, wie der britische Epidemiologe Mark Woolhouse feststellt.


- Wie steht es mit älteren Schülern? Im Juli hatte eine südkoreanische Studie Besorgnisse geschürt: Angeblich verbreiten 10- bis 19-Jährige das Coronavirus häufiger als Erwachsene. Doch soeben kommt Entwarnung: Zusätzliche Daten, so mussten die Forscher nun kleinlaut eingestehen, hätten die Frage aufgeworfen, wer wen angesteckt hat. Einige Mitglieder des gleichen Haushalts, in dem infizierte Kinder lebten, waren dem Virus zur selben Zeit ausgesetzt gewesen wie der Nachwuchs. Nun stießen sie bloß auf einen einzigen Fall, bei dem ein 16-jähriges Mädchen vermutlich ihre 14-jährige Schwester angesteckt hatte. Infektionen von 40 weiteren Kontaktpersonen älterer Kinder ließen sich allesamt durch eine gemeinsame Virus-Exposition erklären.


- Insgesamt ist das Erkrankungs- und Übertragungs¬risiko bei Kindern minimal.


- Die Volksgesundheit in Ländern wie Schweden und den Niederlanden, ohne jeglichen Maskenzwang in Schulen, bietet deutschen Kultuspolitikern keinerlei empirischen Anlass zu Aktivismus.


- Für Maskerade, ja selbst für Abstandhalten in Schulen, oder gar für Schulschließungen, gebe es nicht den geringsten medizinischen Grund, so erklärten die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene, die Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme. (3)


- Gegen Winzlinge im Nano-Format wie Viren schützen Stoffmasken ungefähr so gut wie Fischernetze gegen Pollen.


Im übrigen zeigt auch bei einem Schulkind ein positiver PCR-Test nicht garantiert ein aktives Virus an, sondern lediglich einen kurzen RNA-Abschnitt, dessen Herkunft keineswegs klar ist; er belegt keine Erkrankung, sondern bestenfalls eine Infektion; er beweist weder das Ausmaß der „Viruslast“ noch der Ansteckungsgefahr. Davon abgesehen ist er fehleranfällig, in jedem Einzelfall könnte er zu Unrecht zu einem Schulausschluss und Quarantäne führen. Testwiederholungen führen häufig zu widersprüchlichen Ergebnissen. Sowohl der Erfinder des PCR-Verfahrens, der Chemie-Nobelpreisträger Kary Mullis, als auch Hersteller räumen ein, dass es zu diagnostischen Zwecken völlig ungeeignet ist.

Welche „Qualitätsmedien“ wiesen darauf hin, dass Ärzte und Wissenschaftler, gestützt auf zahlreiche Studien, die gesundheitlichen Bedenken des Schulleiters gegen das Maskentragen vollauf teilen – und eine Schutzwirkung bestreiten?


Auf welche wissenschaftlichen Daten stützen Regierungen also ihre Schülerschikanen?


Hinzu kommen ethische und juristische Aspekte. Haarsträubende Verletzungen von Grundrechten wären einer wahrhaftigen Killerkeimseuche angemessen, nicht aber einer grippeähnlichen Pseudo-Pandemie, die sich eher in klinisch bedeutungslosen Infektionsstatistiken bemerkbar macht als in Arztpraxen, auf Intensivstationen und Friedhöfen. Seit Monaten tut der Hygienestaat Millionen Kindern psychische Gewalt an, er bedroht (§ 241 StGB) und erpresst sie (§ 253 StGB). Eine betroffene Mutter, die Heilpraktikerin Lisa Marie Binder, beklagt „behördliche Kindesmisshandlung“: „Auf Kinder, welche die rigiden Hygieneregeln an Schulen nicht einhalten können oder wollen, wird massiver Psychoterror ausgeübt. Isolation von den Mitschülern, Wegsperren in der Wohnung und Besinnungsaufsätze, die ihnen das offizielle Narrativ einimpfen sollen, sind Usus. Dies gilt auch für Kinder, die von ihren Eltern zu Demos für die Grundrechte mitgenommen wurden. Selbst vor Vorschulkindern, für deren noch nicht gefestigte Psyche die Erfahrung des Ausgegrenztseins extrem traumatisierend sein muss, machen die Tugendwächter nicht halt.“


In einem bewegenden, wiederholt gelöschten Interview erzählt ein betroffenes Mädchen, wie bedrückt und verängstigt es einen Schultag erlebt. Zwar ist es aufgrund eines ärztlichen Attests von der Maskenpflicht befreit – einen erbarmungslosen Konformitätsdruck bekommt es dennoch zu spüren.



Nicht alle Eltern lassen sich das weiterhin gefallen. Es häufen sich Strafanzeigen gegen die Maskenpflicht. (4)


Sogar von „Folter“ ist die Rede. Dass dieser Vorwurf alles andere als abwegig ist, macht der Wortlaut der Anti-Folter-Konvention von 1984 klar. Darin wenden sich UN-Mitgliedsstaaten gegen jegliche Form von „grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“. Gemäß Artikel 1 gilt als Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden“ – beispielsweise „um sie einzuschüchtern oder zu nötigen“. Voraussetzung ist, „dass diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes, oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.“ Widerfährt unseren Kindern nicht genau dies seit Monaten? „Sind solche völkerrechtswidrigen Verhältnisse jetzt das Ideal, an dem wir die Erziehung unserer Kinder ausrichten sollen? Ist das die Welt, die wir unseren Kindern wünschen?“, fragt eine empörte Mutter.


Verstoßen Deutschlands hyperaktive Seuchenschützer nicht ebenso gegen die Kinderrechtskonvention, welcher der Bundestag 1992 zustimmte – ein völkerrechtlich bindender Vertrag im Rang eines Grundgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG)? (18) Dessen Artikel 1 verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten darauf, „das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung (…) zu schützen“.


Der Schutz der Volksgesundheit mag im Notstand vorübergehend ein höherwertiges Rechtsgut sein – das sehen viele Gerichte so, die derzeit wie am Fließband Klagen gegen Corona-Auflagen abweisen. Bloß: Wo bleibt er nur, dieser Notstand? Wo bleibt er in und um Rathenow? Im gesamten Landkreis Havelland verstarben im vergangenen halben Jahr WIE VIELE Einwohner mit positivem SARS-CoV-2-Test, aber womöglich allesamt wegen anderer Ursachen? Nicht 6000. Nicht 600. Nicht einmal 60. Ganze SECHS. (5)


Statt sich als heroische Einzelkämpfer zu versuchen, sollten sich Eltern zusammenschließen, Informationen austauschen, gemeinsam auftreten, Vorgehensweisen besprechen, einander auf dem Rechtsweg unterstützen. Mehrere Initiativen bieten bei Facebook Rat und Unterstützung an, z.B. „Eltern stehen auf“ (20; bereits über 14.000 Mitglieder) und „Gegen die Maskenpflicht“ (aktuell rund 4.300 Mitglieder).

Die Aktion „Lehrer für Aufklärung“ will im übrigen nicht bloß Schülern und Eltern als Anlaufstelle dienen, sondern auch Lehrern. Ihr „Offener Brief an die Stadt Mainz wegen Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen“ eignet sich als Muster für Protestschreiben andernorts.


Rechtlichen Beistand bieten die „Klagepaten“ an. (6)


Hat der widerspenstige Schuldirektor in Rathenow, als Staatsdiener, seine Pflicht verletzt? Grundsätzlich muss ein Beamter zwar tun, was der Vorgesetzte verlangt. Aber es gibt Grenzen, wie die Juristin Karin Metzler-Müller in einem Kommentar zum Beamtenstatusgesetz klarstellt (7): „Der Beamte ist von seiner Gehorsamspflicht ausnahmsweise befreit, wenn sich die Anordnung zum Zeitpunkt ihres Erlasses als offensichtlich und in schwerwiegender Weise rechtswidrig erweist.“ Läuft es nicht der Menschenwürde nach Artikel 1 des Grundgesetzes zuwider, etwas völlig Unsinniges in aller Öffentlichkeit auf Geheiß einer Obrigkeit tun zu müssen? Greift ein Zwang, sein Gesicht verhüllen zu müssen, nicht in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein?


„Kindeswohl kommt vor Maskenzwang“, so betont der suspendierte Schulleiter in einem Telefoninterview am 15. August. Was ist von einem Regime zu halten, das andere Prioritäten setzt? „In letzter Zeit“, so bekennt Frank Gens, „habe ich immer mehr den Eindruck, dass ich wieder in der alten DDR-Zeit angekommen bin, die ich eigentlich hinter mir lassen wollte.“



Übrigens: Im gesamten Bundesland Brandenburg fiel am Tag von Gens´ Interview EINE EINZIGE Neuinfektion auf. Das Gesundheitsministerium in Potsdam wird hiermit gebeten, den Taschenrechner zu zücken: Welches Risiko trägt irgendeiner der 24.000 Rathenower, einem der 27 bestätigten aktuell Infizierten unter 2,5 Millionen Brandenburgern zu begegnen? Diese verteilen sich über eine Fläche von knapp 30.000 Quadratkilometern – während Rathenower sich überwiegend auf einem Stadtgebiet von 113 qkm aufzuhalten pflegen. Wie wahrscheinlich ist es, dass sich ein Rathenower dabei ansteckt, mit oder ohne Maske? Daraufhin schwer erkrankt? Und am Ende die Fake-Statistik der sogenannten „Corona-Toten“ aufbläht - weswegen er sich am Mobbing gegen covidiotische Schulleiter leider nicht mehr beteiligen kann?


Harald Wiesendanger


Anmerkungen


(5) https://www.havelland.de/coronavirus/, abgerufen am 16.8.2020.






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