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  • Dr. Harald Wiesendanger

Für eine weise Psycho-Politik

Aktualisiert: 7. Jan.

Nie stand es um die psychische Volksgesundheit schlechter als heute. Warum sollten begabte Laienhelfer nicht dazu beitragen dürfen, den Notstand zu lindern? Dagegen hat der Rechtsstaat irrationale Barrieren errichtet, die Standesinteressen über Gemeinwohl stellen. Es wird Zeit für mehr Pragmatismus statt Lobbyismus.




Nirgendwo scheint das irdische Jammertal tiefer als zwischen Flensburg und Passau. 69 % aller erwachsenen Deutschen sind “unruhig und aufgewühlt”, 69 % “können nicht mehr richtig abschalten”, 67 % “fühlen sich niedergeschlagen”, wie der Versicherer AXA für seinen Mental Health Report 2023 mittels einer Repräsentativumfrage unter 2000 Personen zwischen 18 und 74 Jahren herausfand. (1) Ferner geben 58 % an, dass sie sich “über nichts mehr freuen können”. 49 % haben “keine positiven Gefühle mehr”. 44 % verspüren “ohne erkennbaren Grund Angst”. Auf einer Skala von 0 bis 10 schätzen sie ihr persönliches Stresslevel im Schnitt auf 5,5, junge Erwachsene sogar auf 6,7.


“Mitten in einer Mental-Health-Pandemie”


Je bedrückter das Gemüt, desto eher entwickelt es, was Fachleute “psychische Störung” nennen. Zumindest in dieser Hinsicht zählt Deutschland weiterhin zur Weltspitze, wie Statistiken übereinstimmend belegen: Mit rasant steigenden Wachstumsraten strebt es hierbei immer neuen Allzeithochs entgegen. Inzwischen soll jedes Jahr schon rund ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung von einer psychischen Erkrankung betroffen sein - die Angaben schwanken zwischen 28 und 32 % -, allen voran Ängste, Depressionen, Anpassungsstörungen und Süchte. (2) Neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bösartigen Tumoren und Muskel-Skelett-Erkrankungen zählen sie zu den vier Hauptursachen für den Verlust gesunder Lebensjahre. „Menschen mit psychischen Erkrankungen”, so konstatiert die Deutsche Gesellschaft für Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), “haben zudem im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung eine um zehn Jahre verringerte Lebenserwartung“. (3) „Wir befinden uns mitten in einer Mental-Health-Pandemie, deren Auswirkungen erst nach und nach sichtbar werden“,  erklärt Prof. Dr. med. Christoph Correll, Direktor der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie für Kinder und Jugendliche an der Berliner Charité.


In bestürzendem Maße betrifft diese Pandemie schon junge Menschen. Bei 10- bis 17-Jährigen sind psychische Erkrankungen inzwischen der häufigste Grund für stationäre Krankenhausbehandlungen. Unter 15- bis 24-Jährigen werden sie jeden Fünften diagnostiziert.


In der Arbeitswelt macht sich die Psycho-Seuche immer deutlicher bemerkbar. Zwei von drei Arbeitnehmern in Deutschland fühlen sich mittlerweile aufgrund psychischer Belastungen in ihrem Job eingeschränkt - 29 Prozent andauernd oder oft, weitere 34 Prozent zumindest manchmal. (4) Jedem fünften Berufstätigen ist schon einmal eine Depression diagnostiziert worden; weitere 19 % vermuten, schon einmal davon betroffen gewesen zu sein. (5)


Rund 16 % aller Fehltage gehen auf psychische Erkrankungen zurück. Innerhalb eines Jahrzehnts, zwischen 2012 und 2022, stiegen sie um 48 %. (6) Die Fehlzeiten von Betroffenen am Arbeitsplatz summierten sich schon 2012 auf 60 Millionen Tage - ein Anstieg um über 60 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der Krankheitstage wegen seelischer Nöte verdreifacht; seit Anfang der sechziger Jahre verfünffachte sie sich, ihr Anteil an sämtlichen Fällen von Arbeitsunfähigkeit liegt seither sieben Mal höher. Allein im ersten Halbjahr 2023 sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen um 85% gestiegen, die Anzahl der psychisch bedingten AU-Fälle um 32%.


Während Seelenleiden noch vor drei Jahrzehnten statistisch kaum ins Gewicht fielen, bilden sie heute unter Frauen die häufigste Diagnosegruppe bei Krankschreibung und Arbeitsunfähigkeit, unter Männern die zweithäufigste, hinter Muskel-Skelett-Erkrankungen. (7)


Diese Entwicklung ist umso besorgniserregender, als psychisch bedingte Krankheitsfälle mit durchschnittlich 39 Tagen dreimal länger andauern als andere (13 Tage). Bei Angststörungen sind es mehr als 43 Tage; bei Depressionen über 25. (8)


Darüber hinaus sind psychische Störungen inzwischen der häufigste Grund, krankheitsbedingt in Frührente zu gehen: Seit Anfang der neunziger Jahre stieg der Anteil der Personen, die wegen eines seelischen Leidens vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, von 14,5 auf 41,9 Prozent. (9). Dabei sind sie durchschnittlich erst 49 Jahre alt. (10)


Haarsträubende Kostenfalle


Die Bundesregierung geht mittlerweile davon aus, dass psychische Erkrankungen unsere Volkswirtschaft mit insgesamt 99,6 Milliarden Euro pro Jahr belasten. (11) Dazu rechnet sie einerseits die direkten Kosten für Behandlung, Vorsorge, Wiedereingliederung, Pflege sowie den Verwaltungsaufwand der Krankenkassen (28,6 Mrd. Euro) – und diese dürften sich bis zum Jahr 2030 mindestens verdoppeln. (12) Hinzu kommen indirekte Kosten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und dem dadurch bedingten Produktionsausfall (26 Mrd. Euro) sowie entgangener Bruttowertschöpfung in Höhe von weiteren 45 Mrd. Euro. (13)


Europaweit gehen dadurch nach EU-Schätzungen drei bis vier Prozent des Bruttosozialproduktes verloren; allein Psychosen wie Schizophrenie belasten mit jährlich 207 Milliarden Euro die Gesundheitssysteme Europas. (14) Weltweit, so die düstere Prophezeiung von Wissenschaftlern, werden die Gesamtkosten für psychische Erkrankungen von 2,5 Billionen US-Dollar 2010 auf sechs Billionen 2030 steigen. (15)


Es sind Laien, die den Kollaps des Systems verhindern


Diese alarmierenden Zahlen aus dem gesundheitsökonomischen Horrorkabinett lägen bestimmt noch um ein Vielfaches höher, wenn nicht an allen Ecken und Enden der Republik ungesetzlicherweise Psychotherapie betrieben würde: durch unqualifizierte, titellose Bürger ohne Praxisräume, ärztliche Approbation, Psychologiediplom oder Heilpraktikerzulassung, die seelisch belasteten Mitmenschen mit Rat und Tat beistehen. Und das honorarfrei.


Die Therapieorte, zugleich Trainingsstätten für Laienpsychologen, sind Kneipen und Friseursalons, Parkbänke und Spazierwege, Küchen und Wohnzimmer, Betten und Beichtstühle, Mensen und Kantinen, Busse und Zugabteile, Cafés und Kneipen. Es gibt sie überall, wo Menschen gelegentlich darüber reden, was sie bedrückt. Sind sie voneinander räumlich getrennt, finden Fernheilsitzungen oftmals über Telefon, Smartphones und Internet, über E-Mails und altmodische Briefe statt. Selbst in den USA suchen weiterhin 80 Prozent aller Menschen in Lebenskrisen zuallererst Hilfe bei Lebensgefährten, Freunden, Nachbarn, dem Hausarzt oder dem Pfarrer (16) - und das in einem Land, das als Hochburg professioneller Seelenhelfer gilt, in der man sich zumindest in Großstädten einen Therapeuten schon mit beinahe der gleichen Selbstverständlichkeit zulegt wie ein Haustier, eine Waffe oder ein Pay-TV-Abo, Einer Untersuchung Mitte der siebziger Jahre zufolge werden mehr als 95 Prozent aller psychischen Probleme ohne Fachleute therapiert. (17) Nach einer Schätzung Anfang der achtziger Jahre sind es Laien, die sich um 75 Prozent aller seelischen Erkrankungen kümmern. Nur jeder fünfte Betroffene geht lieber zum Arzt, nur jeder Zwanzigste in eine Klinik. (18) Psychotherapie war immer schon soziales Alltagsgeschehen, und das ist sie bis heute.


Müssten Gesundheitspolitiker, zusatzmotiviert durch sparwillige Finanzminister und chronisch klamme Krankenversicherer, diese kostenfreie, flächendeckende Heilpraxis nicht geradezu euphorisch begrüßen? Sollten sie Forschungsergebnisse, die einhellig die annähernde Gleichwertigkeit laienhafter und berufsmäßiger Hilfestellung im psychischen Störungsfall belegen, nicht unverzüglich zum Anlass nehmen, Amateure in die Versorgung seelisch Belasteter intensivstmöglich einzubeziehen? Sänken die irrwitzigen Kosten, für die professionelle Honorarsätze sorgen, dadurch nicht gewaltig?


Handlangerdienste für Standesinteressen


Nichts dergleichen geschieht. Stattdessen bewerben sich Regierungsvertreter stets aufs neue eindrucksvoll um den Ehrenvorsitz der Interessenverbände, die ihnen mit Lobbyisten auf die Pelle rücken. Wie sonst haben wir jene unsägliche Aufklärungsbroschüre mit dem Titel „Seele aus der Balance“ aufzufassen, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung in zwei Auflagen 2010 und 2011 hunderttausendfach unters Volk brachte? „Wenn die Seele krank ist“, so wird deren Inhabern darin nachgefühlt, „fällt es vielen Menschen schwer zu entscheiden, an wen sie sich am besten wenden“. Gottlob weist ihnen die Bundesregierung den rechten Weg, in den sie huldvoll „Einblicke gewährt“: natürlich zu „anerkannten und rechtlich geschützten (…) Profis für die Seele: Psychotherapeuten, Psychiater, Psychologen, Psychoanalytiker“. (19) Keine Werbeagentur hätte auftragsgemäßere Worte gefunden.


Und keiner hätte für genehmere Rechtsverhältnisse sorgen können. Seit 1999 gilt in Deutschland das Psychotherapeutengesetz (PTG). Mit ihm schreibt der Gesetzgeber für Psychotherapie bestimmte Grundberufe und Ausbildungsgänge vor – bar jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, wie schon beim zuvor geltenden „Delegationsverfahren“, demgemäß ausschließlich Ärzte Psychotherapie durchführen durften, Psychologen erst aufgrund ärztlicher Überweisung und nur dann, wenn sie dafür eine Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz erlangt hatten. (20) Warum schufen Parlamentarier eine solche Rechtslage, obwohl ihnen der neuere Forschungsstand schwerlich verborgen geblieben sein konnte?


Sie taten es im Gefühl, Psychotherapie könne nicht einfach so, von Hinz und Kunz, drauflospraktiziert werden. Nein, sie müsse auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Folglich definiert das PTG „Psychotherapie“ als psychologische "Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert" mittels "wissenschaftlich anerkannter Verfahren". (21)


Doch in diesem Sinne ist Psychotherapie: inexistent. Was ihre diplomierten Anwender selbstgefällig mit Hilfesuchenden anstellen, entbehrt sowohl des empirischen Fundaments als auch des versprochenen Mehrwerts. Die geschilderten Fakten sprechen für sich.


Der Kult um den Profi


Wenn „professionelle Seelenheilkunde“ insofern tatsächlich ein Märchen, der daraus abgeleitete Expertenstatus eine dreiste Anmaßung darstellt: Wie können Politik und Gesellschaft blind dafür sein?


Die Ansicht, kranke Seelen seien bei Profis gut aufgehoben, ergibt sich aus der vielfach bewährten Überzeugung, man könne etwas besser, wenn man es von Berufs wegen tut, nachdem man darin ausgiebig unterrichtet und geprüft worden ist. Eine Brücke konstruieren, ein Gebäude errichten, ein Flugzeug steuern, einen Impfstoff entwickeln lassen wir aus triftigen Gründen nur ausgebildete Ingenieure, Architekten, Piloten und Pharmakologen. Professionalisierung, so scheint uns, garantiert höhere Effizienz, mehr Sicherheit und bessere Qualität. Der neuzeitliche Trend hierzu erfasste immer mehr Tätigkeitsbereiche, nach und nach bezog er nicht nur Handwerk, Forschung und Technik ein, sondern griff auf Dienstleistungen aller Art über. Inzwischen darf ohne Lizenz niemand mehr für seine Mitbürger gegen Entgelt backen oder kochen, sie frisieren, ihre Kinder unterrichten, ein Haus für sie bauen. Und insbesondere vom Gesundheitswesen sind Laien mittlerweile vollständig ausgesperrt. Vom Masseur über die Krankenschwester und den Altenpfleger bis zum Arzt: In der westlichen Medizin gibt es keine unbefugten Akteure mehr, jegliche heilungsbezogene Tätigkeit hat inzwischen alle fünf Stadien der Verberuflichung durchlaufen (22):


1. Aufgaben, die man bisher privat oder ehrenamtlich erledigte, werden aus dem sozialen Alltagsgeschehen herausgelöst und zum Kern einer dauerhaften Erwerbstätigkeit.


2. Das dafür erforderliche Wissen und Können vermitteln spezielle Unterrichtsstätten in einer längeren, festgelegten Ausbildung. Nur wer diese erfolgreich abschließt, darf die betreffende Tätigkeit ausüben.


3. Die Ausgebildeten schließen sich in Berufsverbänden zusammen, um ihre Interessen wirksam zu vertreten und zu schützen, insbesondere vor unqualifizierten Wettbewerbern.


4. Für die Berufsausübung entstehen Regeln, deren Einhal­tung Standesgerichte und Kammern überwachen.


5. Die Tätigkeit wird gesetzlich geregelt. Sie unerlaubt auszuüben, die Berufsbezeichnung unbefugt zu verwenden, wird zur Straftat.


Sobald nur noch lizenzierte Heilberufler heilen dürfen, nutzt eine um sich greifende Furcht vor einer mutmaßlichen Epidemie ausschließlich ihnen. Je ärger die Seuche, desto willkommener. Denn ihnen allein gibt die gefühlte Bedrohung reichlich zu tun, nur sie sind berechtigt, sich darum zu kümmern. Je schlimmer die vermeintliche Gefahr, desto vordringlicher eine professionelle Abwehr. Also können Profis Sachzwänge beibringen, eine angebliche Unterbesetzung beklagen, eine zügige Erhöhung der Versorgungsdichte und mehr staatliche Mittel fordern.


Und der Gesetzgeber spurt. Anstatt im Namen und zum Wohle seines angeblich psychopandemisch bedrohten Volkes zu entscheiden, macht er sich zum Handlanger von Interessengruppen. Ohne ihren Wissenschaftlichkeitsanspruch und ihre tatsächliche Leistung zu hinterfragen, überlässt er ihnen die Deutungshoheit über unsere seelische Gesundheit –und die Zuständigkeit für sie.


Mustergültig führt das der Entscheidungsprozess vor Augen, den der Gesetzgeber im September 2014 für eine geplante Neufassung des Psychotherapeutengesetzes festlegte. (23) Wer sollte dabei gehört werden, wer durfte da alles zu Wort kommen, den Forschungsstand darlegen, Probleme aufzeigen, Bedenken vortragen oder entkräften, Vorschläge machen, mitreden und mitentscheiden? Jedenfalls keine Patienten, schon gar nicht Psychiatriegeschädigte und sonstige Therapieopfer; noch irgendwelche grundsätzlichen Kritiker der vorherrschenden Verhältnisse. Beteiligt wurden ausschließlich: die Bundespsychotherapeutenkammer, denn sie biete „die Gewähr für ausreichende Kenntnis der beruflichen Anforderungen in Theorie und Praxis“; außerdem die „Arbeitsgemeinschaft der Landeskammern der Psychologischen Psychotherapeut/innen sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen“. Sie weuden „ermächtigt, Empfehlungen festzulegen“. Dabei galt es als „erforderlich, die Expertise des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) sowie der ‚Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu berücksichtigen. (24) Was die Genannten ausheckten, sollte dann von den beiden Bundesministerien für Gesundheit bzw. Bildung und Forschung genehmigt und durch Erlass einer Rechtsverordnung verbindlich gemacht werden.


Wem oblag es anschließend, „sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen (…) zu überprüfen“, ob die Empfehlungen weiterhin gelten sollen oder „erforderliche Anpassungen vorzunehmen“ sind? Der Bundespsychotherapeutenkammer, wem sonst? Hier kommt ein weiteres Lehrstück über Expertokratie zur Aufführung: eine Regierungsform, die der Sozialpsychologe Harald Welzer treffend kennzeichnet als „eine Kombination aus Verwaltung und Sachverständigen, in der unentwegt irgendwelche Strategiepapiere mit mundgerechten Informationen darüber verfasst werden, was aus Expertensicht die Politiker wissen müssten. Das politische Gemeinwesen, das sind die Bürgerinnen und Bürger, ist bei diesem Prozess völlig außen vor. Das Verhängnisvolle daran ist, dass auf der technischen Ebene alle parlamentarischen Verkehrsformen eingehalten werden - aber zugleich die Planungsprozesse immanent undemokratisch sind. (…) Am Ende heißt es dann: Was wir entschieden haben, war alternativlos.“ (25)


Expertengläubige Einheitsfront


Gegen die Einheitsfront von wissenschaftsgläubigen Volksvertretern, wehrhaften Verbänden, gewieften Lobbyisten, Vertretern des akademischen Establishments und Abertausenden von professionellen Nutznießern der Ausgrenzungsstrategie, mitgetragen von einer expertenhörigen Öffentlichkeit, sind Kritiker machtlos. Noch so triftige, wohlbegründete Argumente verhindern nicht, dass unter dem Vorwand, Qualität zu sichern, den Verbraucher zu schützen und die Einhaltung wissenschaftlicher Standards sicherzustellen, der Gesundheitsmarkt zugunsten seiner finanziellen Hauptprofiteure abgeschottet, deren Pfründe gesichert werden. Deutschland und ein Großteil der 26 weiteren EU-Staaten haben die Ausübung von Psychotherapie mittlerweile gesetzlich geregelt, die übrigen dürften in Kürze folgen. Überall dort haben Laien nicht die geringste Chance mehr, als psychologische Berater oder Psychotherapeuten tätig zu werden – auch dann nicht, wenn sie nachweisbare Erfolge erzielen.


Wegen immer häufigerer Wohnungseinbrüche, die eine überforderte Polizei weder verhindern noch aufklären kann, schlug Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Juni 2016 eine ungewöhnliche Gegenmaßnahme vor: Er regte an, problembewusste, engagierte Bürger – nämlich Polizeianwärter, die an der Aufnahmeprüfung gescheitert sind -, als gering bezahlte Schutzleute uniformiert in Wohnvierteln auf Streife zu schicken. Vorausgegangen waren vielversprechende Modellversuche zweier Bundes­länder; sie beschäftigen über 500 derartige Aufpasser, nachdem diese ein dreimonatiges Intensivtraining durchlaufen hatten. Die Erfahrungen damit waren prima. Müssten Gesetzeshüter nicht heilfroh darüber sein, derart entlastet zu werden? Mitnichten. Vielmehr regte sich prompt heftiger Widerspruch, am lautesten seitens der Standesvertretung der „richtigen“ Sicherheitskräfte, der Deutschen Polizeigewerkschaft. Aber auch Nordrhein-Westfalens Innenminister bemängelte, es sei „rückwärtsgewandt“, in „Amateure“ statt in „professionell ausgebildete“ zusätzliche Polizeibeamte zu investieren. Ebenso heftig unter Beschuss geriet, was das Bundesland Sachsen, um den Lehrermangel auszugleichen, berufserfahrenen Quereinsteigern anbot: ohne Lehramtsprüfung an Schulen zu unterrichten. (26) Jede Wette: Nicht minder vehement, und mit vergleichbaren Begründungen, würde jede Initiative abgewürgt, Laien in der psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen. Mir fällt ein einziger triftiger Sachgrund ein, der dagegen spräche: Betroffene empfänden Laienhelfer nicht als „echt“. Dass Uni-Diplom und staatliche Anerkennung fehlen, nähmen sie als Beweis dafür, dass da keine „richtige“ Therapie stattfinden kann. Demselben Denkfehler erliegt der Gesetzgeber.


Statt berufsständische Abgrenzung zu zementieren, müsste verantwortungsvolle Gesundheitspolitik darauf aus sein, Mauern einzureißen, Türen zu öffnen, Könner jeglicher Herkunft zusammenzuführen. Viele Laien, aber auch Nichtmediziner wie Sozialarbeiter, Lehrer und Erzieher, Ergotherapeuten, Pflegekräfte, Lebensberater, Seelsorger und andere Berufsgruppen verstehen sich nicht minder gut aufs Helfen und Heilen wie jene, die per Gesetz dazu befugt sind. Deshalb sollten schleunigst Formen des Beratens, Behandelns und Betreuens gefördert werden, in denen alle Beteiligten ohne Expertendünkel am selben Strang ziehen.


Dazu muss einer wie der andere fähig und willens sein, jene allgemeinen Wirkfaktoren einzubringen, auf die es erwiesenermaßen weitaus mehr ankommt als auf Titel, Diplome und Sozialprestige. In unserem Gesundheitssystem steht für Abermillionen Patienten zuviel auf dem Spiel, als dass Volksvertreter wenigen mächtigen Akteuren willfährig gestatten sollten, es nach Gutsherrenart zu vereinnahmen, in penetranter Darbietung der hohen Kunst, mit niederen Lebensformen möglichst herablassend umzugehen. Am mühelosen Miteinander, das in den Therapiecamps meiner Stiftung Auswege Helfer und Hilfesuchende aller Art im Nu zu einer heilsamen Gemeinschaft zusammenschweißt, erweist sich, wie leicht es wäre, überfällige Schritte in eine andere Richtung zu tun.


Dieser Text ist ein Auszug aus Harald Wiesendanger: Psycholügen, Band 3: Seelentief: ein Fall für Profis?, Schönbrunn 2017, 2. erw. u. aktualisierte Aufl. 2024; 124 S., auch als PDF.


Die Folgen dieser Serie („Helfen Psycho-Profis wirklich besser?“)

10    Pragmatismus statt Lobbyismus - Für eine weise Psycho-Politik

 

Anmerkungen

2  DGPPN: Basisdaten – Psychische Erkrankungen, Stand: Januar 2023; DPtV: Report Psychotherapie 2021 und 2023; https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/f80fb3f112b4eda48f6c5f3c68d23632a03ba599/DGPPN_Dossier%20web.pdf

3  DGPPN: Basisdaten – Psychische Erkrankungen, Stand: Januar 2023.

Ärzteblatt, 23.10.2012: „Psychische Probleme schränken jeden Vierten im Job ein“.

5  Stiftung Deutsche Depressionshilfe: Deutschland-Barometer Depression https://www.deutsche-depressionshilfe.de/pressematerial-barometer-depression, November 2021.

DAK Gesundheit, 27.1.2017: „Psychische Erkrankungen: Höchststand bei Ausfalltagen“; BKK Gesundheitsreport 2014 – Zahlen, Daten, Fakten der Betriebskrankenkassen BKK, online bei www.bkk-dachverband.de/publikationen/bkk-gesundheitsreport; M. Meyer/H. Weirauch/F. Weber: „Krankheitsbedingte Fehlzeiten in der deutschen Wirtschaft im Jahr 2011“, in B. Badura u.a. (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2012, Heidelberg/Berlin 2012, S. 291-467.

8  DAK Gesundheit, 27.1.2017: „Psychische Erkrankungen: Höchststand bei Ausfalltagen“; sowie nach Berechnungen des Gesundheitsökonomen Wolfgang Bödeker und des Mathematikers Michael Friedrichs: „Kosten der psychischen Erkrankungen und Belastungen in Deutschland“, in: Lothar Kamp/Klaus Pickshaus (Hrsg.): Regelungslücke psychische Belastungen schließen, Düsseldorf 2011. DAK_Psychreport 2022 und 2023, https://www.rehadat-statistik.de/statistiken/behinderung/behinderungsarten/psychische-erkrankung/

9  Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): Rentenversicherung in Zeitreihen, Berlin 2012; C. Hagen u.a.: Zugang in Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen: Entwicklungen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Berlin 2012.

11  In ihrer Antwort vom 30. April 2012 auf eine Anfrage mehrerer Abgeordneten der Fraktion Die Linke, veröffentlicht als Drucksache 17/9478 des Deutschen Bundestags, dort S. 12.

13  Unter Bruttowertschöpfung (BWS) verstehen Ökonomen den Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen, abzüglich des Werts der Vorleistungen.

14  Nach Deutsches Ärzteblatt, PP Heft 1, Januar 2006, S. 25: „Psychische Erkrankungen in Europa – Lebenszeitrisiko mehr als 50 Prozent“, sowie www.pronia.eu.

15  World Economic Forum/Harvard School of Public Health: The Global Economic Burden of Noncommunicable Diseases. A Report, Genf, September 2011.

16  Nach Surin u.a. 1960, zit. bei Michael Dietrich: „Laien und/oder Profis in Psychotherapie und Seelsorge?“, Seelsorge 2/1999, S. 41-49; J. Veroff/R, Kulka/E. Douvan: Mental health in America: Patterns of help seeking from 1957 to 1976, New York 1981, S. 60.

17  M. L. Moeller: „Selbsthilfegruppen in der Psychotherapie“, Praxis der Psychotherapie 20/ 1975, S. 181.

18  F. Scheuch: Dienstleistungsmarketing, München 1982, S. 67.

19  Bundesministerium für Bildung und Forschung: Seele aus der Balance – Erforschung psychischer Störungen, 2. Aufl. Berlin 2011, S. 9, 11.

20  In der Schweiz hingegen dürfen Psychotherapeuten weiterhin nur tätig werden, wenn sie vom Psychiater „delegiert“ sind. Noch rigider verfährt Österreich: Ausschließlich Ärzte dürfen dort Psychotherapie ausüben.

21  Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland, § 1, Abs. 3, Sätze 1,2.

22  s. H. L. Wilensky: „The Professionalization of Everyone?“, American Journal of Sociology 70 (2) 1964, S. 137 ff.; vgl. E. Stooß: „Die Systematik der Berufe und der beruflichen Tätigkeiten“, in Heinz  Seifert u.a. (Hrsg.): Handbuch der Berufspsychologie, Göttingen 1977.

23  Im „Entwurf eines Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“, http://dgpt.de/fileadmin/download/Aus-_Weiterbildung/2014-09-22_Bericht_ zur_aktuellen_Ausbildungsdiskussion/2014-10-15_Begruendung_Forschergruppe_fuer_Gesetzes­entwurf-PsychThG.pdf

24  Auch die „Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaften“ und der „Fachbereichstag Soziale Arbeit“ sollten „eingebunden“ werden, siehe S. 3 des Gesetzesentwurfs.

25  In einem Interview mit der Tageszeitung taz vom 22. Oktober 2010.

26  Zit. nach Süddeutsche Zeitung Nr. 138, 17.6.2016: „Hilfspolizisten gegen Einbrecher“; welt.de, 20.12.2014: „Wenn der Quereinsteiger den Lehrermangel ausgleicht“, abgerufen am 8.11.2016.


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