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  • Dr. Harald Wiesendanger

Bei Corona-“Verdacht“: Gesundheitsämter drohen Eltern mit Kindesentzug

Aktualisiert: 1. Mai 2021

Bei bloßem Infektionsverdacht muss ein Kind zuhause allein isoliert werden. Andernfalls wird es in eine „geschlossene Einrichtung“ weggesperrt. Entsprechende Behördenbriefe erhielten Eltern in mehreren Bundesländern.



Corona-Irrsinn, Folge 1001: Gesundheitsämter fordern Eltern auf, ihre Kinder in den eigenen vier Wänden allein zu isolieren – schon bei bloßem Verdacht auf eine Infektion. Bei „Zuwiderhandlung“ droht die Zwangseinweisung des Kinds in eine „geschlossene Einrichtung“ - selbst wenn es erst drei Jahre alt ist.


Nein, es ist kein übler Scherz: Wie die Neue Westfälische, weitere Zeitungen und Online-Nachrichtendienste (1) soeben berichten, haben Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern entsprechende Anordnungen an Eltern verschickt, unter anderem in den Landkreisen Offenbach (Hessen) und Karlsruhe (Baden-Württemberg). Bei den Empfängern der Drohbriefe handelt es sich um Eltern von Drei- bis Elfjährigen.


Aus Dreieich im Landkreis Offenbach berichtet OP-online: Die dortige Kita Schulstraße ist seit Wochenbeginn geschlossen, nachdem ein Kind positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Seit Dienstagabend voriger Woche, 21. Juli, musste sich die betreffende Familie in häusliche Quarantäne begeben. Doch dies genügte dem Gesundheitsamt nicht: Für alle 60 Kinder und Erzieher ordnete es am vergangenen Samstag, 25. Juli, vorsorglich ebenfalls eine Quarantäne an, unmittelbar nachdem das Testergebnis des Jungen feststand. Sie gelten als „enge Kontaktpersonen“.


„Ihr Kind“, so schreibt die Behörde, „muss im Haushalt Kontakte zu anderen Haushaltsmitgliedern vermeiden, indem Sie für zeitliche und räumliche Trennung sorgen (keine gemeinsamen Mahlzeiten). Ihr Kind sollte sich möglichst allein in einem Raum getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern aufhalten).“ 14 Tage lang.


Zeigte jenes eine positiv getestete Kind denn überhaupt Krankheitssymptome? Erkrankte irgendjemand der übrigen 60 zwangsweise Isolierten? In den Behördenbriefen steht nichts darüber. Ebenso rätselhaft bleibt, wieso das Amt nicht sogleich alle übrigen Personen in und um Offenbach einsperrte, zu denen „Infektionsketten“ führen könnten? Warum nicht gleich ganz Offenbach von der Außenwelt abriegeln – oder vorsichtshalber das gesamte Rhein/Main-Gebiet, ja ganz Hessen? Besser noch, Deutschlands Außengrenzen? Sicher ist sicher, nicht wahr?


Womit müssen Eltern rechnen, die sich widersetzen? Bei Zuwiderhandlung, so droht das Amt, sollen die Kinder aus der Familie gerissen und für die Dauer der Quarantäne anderswo weggesperrt werden. Den Wortlaut zitiert bz-berlin.de: „Sollten Sie die Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder ist aufgrund Ihres bisherigen Verhaltens anzunehmen, dass Sie der Anordnung nicht ausreichend Folge leisten, ist eine abgeschlossene Absonderung aufgrund des Bevölkerungsschutzes in einer geeigneten geschlossen Einrichtung erforderlich.“ Was für ein verdächtiges Elternverhalten meint die Gesundheitsbehörde da? Die polizeibekannte Teilnahme an einer Anti-Hygiene-Demo? Einen kritischen Leserbrief an eine Lokalredaktion? Ein aufmüpfiger Post in sozialen Medien? Die Denunziation durch einen Nachbarn? Den unterlassenen Download der Corona-Warnapp?


Was droht widerspenstigen Mamis und Papis selbst? Der Wirtschaftswissenschaftler Prof. Stefan Homburg machte soeben die Anordnung eines Ordnungsamts, Abteilung Sicherheit und Ordnung, vom 23. Juli publik. Es fordert Eltern auf, ihr Kind „auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes“ umgehend in häuslicher Quarantäne „abzusondern“: „Ist ein Kontakt mit anderen Personen, auch mit den im Haushalt lebenden, unumgänglich, ist ein Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard FFP1) enganliegend zu tragen und eine Händedesinfektion vorzunehmen.“ Spielen die Eltern da nicht mit, so droht ihnen „eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren“. (2)


Selbst der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, geht dagegen auf die Barrikaden. „Die Situation der Quarantäne ist für Familien, insbesondere für Kinder ohnehin sehr belastend“, so äußert er sich in einer Presseerklärung. (3) Kinder in dieser Phase von ihren Eltern und Geschwistern zu isolieren, ist eine Form psychischer Gewalt. Der Kinderschutzbund empfindet diese Maßnahmen als unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar. Die Drohung mit dem scharfen Schwert der Herausnahme und Unterbringung auf einer Isolierstation, verunsichert zudem Familien nachhaltig. Ganz sicher müssen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie getroffen werden. Dies lässt sich aber auch regeln, indem man den gesamten Haushalt oder doch zumindest noch ein sorgeberechtigtes Elternteil in die Quarantäne-Maßnahmen einbezieht. Ich rufe die kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –träger auf, in allen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dem Kindeswohl und den Kinderrechten Vorrang einzuräumen.“ Dem Kinderschutzbund liegen Hinweise auf einen Fall vor, in dem Gesundheitsämter einer Familie gedroht haben, ihr achtjähriges Kind notfalls gewaltsam herauszunehmen.


Derartige staatliche Gewaltakte fänden selbst dann statt, wenn ausnahmslos ALLE in Quarantäne Geschickten völlig beschwerdefrei, kerngesund und putzmunter wären. Sie könnten, notfalls unter Polizeieinsatz, erzwungen werden, aufgrund des neu gefassten, verfassungsrechtlich hochumstrittenen „Infektionsschutzgesetzes“. Kritik wies das Offenbacher Gesundheitsamt zurück: Seine Kernaufgabe sei es, eine Ausbreitung ansteckender Krankheiten zu verhindern. Der Gesetzgeber mache hier keinen Unterschied beim Alter. (4)


Zur behördlichen „Inobhutnahme für Kinder und Jugendliche in Quarantäne“ bedarf es geeigneten Personals. So sucht beispielsweise eine Kölner „Kinder- und Familienhilfe“ momentan eine „pädagogische Fachkraft“, die beim „Absondern“ der aus ihren Familien Gerissenen assistieren soll – in einem „christlichen, werteorientierten Arbeitsumfeld“, versteht sich. (5) Es übersteigt meine Vorstellungskraft, mir eine „Pädagogik“ auszumalen, die derartige psychische Gewalt legitimiert.


Öffnen solche Ungeheuerlichkeiten nicht zumindest allen Eltern dieser Republik endlich die Augen? Je länger diese unsägliche Pandemie-Krise andauert, desto weniger geht es offenkundig noch um Gesundheit. Ein außer Rand und Band geratener Hygienestaat will nicht aufhören, seine verängstigte Bevölkerung mit grundgesetzwidrigen Maßnahmen zu terrorisieren – nicht aufgrund realer Erkrankungs- und Sterberaten, sondern allein aufgrund fiktiver Gefährdungsszenarien, während in Arztpraxen, auf Intensivstationen, auf Friedhöfen 2020 nicht mehr los ist als in früheren Jahren. Einige Väter und Mütter, denen Gesundheitsämter die zitierten Drohbriefe in den Briefkasten werfen ließen, wird man mit Sicherheit demnächst in Berlin antreffen – beim nächsten „Tag der Freiheit“, natürlich erneut mit maximal 17.000 irren Verschwörungstheoretikern, Esoterikern und Neonazis.


Harald Wiesendanger


Anmerkungen

Sehenswert: Rede von Tina Romdhani, einer 39-jährigen Mutter: „Kinder bekommen Schuldgefühle eingeredet“ auf einer Kundgebung in Ravensburg, https://www.youtube.com/watch?v=0YqwrHIogXU

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