Warum erst jetzt? Amalgam für neue Zahnfüllungen zu verwenden, ist in der gesamten EU seit dem 1. Januar 2025 verboten – denn es besteht zur Hälfte aus Quecksilber.
Davor, dass sich das hochgiftige Schwermetall aus Füllungen lösen, in Organe einlagern und die Gesundheit ihrer Träger vielfältig gefährden kann, hatten Kritiker seit rund 200 Jahren gewarnt – und standen deshalb als hysterische “Märchenerzähler” am Pranger.
Arglose 50 bis 70 % der erwachsenen Bevölkerung, so schätzt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK), hatten um die Jahrtausendwende noch Amalgam im Mund.
Von der WHO über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Robert-Koch-Institut (RKI) bis hin zu einem von der Europäischen Union beauftragten Expertengremium, das 2007 sein Gutachten vorlegte: Sie alle hatten ihren vermeintlich wissenschaftlichen Segen dazu gegeben, Amalgam als stabilen, langlebigen und günstigen Füllstoff in der Zahnheilkunde weiterhin einzusetzen. War das rückblickend nicht Beihilfe zur millionenfachen Körperverletzung durch verharmlosendes Nichtstun?
Hersteller wussten spätestens seit Mitte des vorigen Jahrhunderts Bescheid über das Vergiftungsproblem. Und schon 1995 hatte die Universität Kiel, nach Auswertung von rund 10.000 Studien zum Thema Amalgam, feststellen müssen: Als Zahnfüllstoff war er zu keinem Zeitpunkt toxikologisch unbedenklich. (1)
Könnte es um die angebliche, durch Faktenchecks “erwiesene” Märchenhaftigkeit von Warnungen vor Mobilfunkstrahlung, gentechnisch veränderten Organismen, Glyphosat, mRNA-“Impf”stoffen, dem Infraschall von Windkraftanlagen nicht ähnlich stehen? Wie war es beim Rauchen, bei Asbest, bei Arsen - im 19. Jahrhundert als "Allheilmittel" gegen Krankheiten wie Syphilis oder Malaria eingesetzt -, bei Contergan, Oxycodon, Fentanyl & Co.?
“Follow the Science”? Bloß Schlafschafe tun das grundsätzlich immer.
Anmerkungen
(1) Prof. Dr. O. Wassermann / M. Weitz / Dr. C. Alsen-Hinrichs / Dr. Sibylle Mai: Kieler Amalgam-Gutachten 1997. Medizinische, insbesondere toxikologische Feststellungen im Zusammenhang mit einer rechtlichen Beurteilung der Herstellung und des Vertriebs von Amalgam als Material für Zahnfüllungen, Institut für Toxikologie im Klinikum der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 2. Auflage, Kiel 1997.
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Danke für den guten Beitrag!