Lässt du dein Kind vergiften?
- Dr. Harald Wiesendanger
- 7. Apr.
- 6 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Apr.
Wer sein Kind impfen lässt, willigt ein, dass vielerlei bedenkliche Inhaltsstoffe in es hineingespritzt werden. Was bekäme man von einer Giftnotrufzentrale zu hören, wenn man ihr schildert, welche Substanzen dabei in seinen Körper geraten? Ein Arzt machte die Probe aufs Exempel – und erhielt eine bezeichnende Auskunft.

Wie viele Mütter und Väter hinterfragen jemals, was alles ihrem Kind injiziert wird, wenn sie es impfen lassen? Über das Antigen hinaus, das eine schützende Immunantwort auslösen soll, enthalten die Spritzen ein rundes Dutzend seltsame Substanzen: von Adjuvanzien (“Wirkverstärkern”) wie Aluminiumsalzen und MF59 über Hilfsstoffe, die für Haltbarkeit oder Stabilität sorgen sollen - z. B. Konservierungsmittel wie Thiomersal und Formaldehyd -, Lösungsmittel, Stabilisatoren wie Gelatine, Puffer, Emulgatoren, neuerdings Lipid-Nanopartikel in mRNA-Impfstoffen -, bis hin zu Verunreinigungen und Rückständen aus dem Herstellungsprozess, z. B. Eiweiß aus Hühnerei und Antibiotika.
Wie wirken sich diese Bestandteile gesundheitlich aus – kurzfristig und auf längere Sicht? Davon haben nicht nur die allermeisten Eltern, sondern auch ein Großteil der „piksenden“ Ärzte in Wahrheit keinen blassen Schimmer.
Aber zumindest ein gewisser Dr. David Cartland war neugierig: ein englischer Allgemeinmediziner aus Pentance, einem Hafenstädtchen in Cornwall. Zunächst stellte er sämtliche Vakzinbestandteile in einer Liste zusammen. Dann rief er den National Poisons Information Service (NPIS) an, Englands Giftnotrufzentrale:
„Nachdem ich mich vorgestellt und darum gebeten hatte, mit jemandem zu sprechen, der sich auskennt, entwickelte sich das folgende Gespräch:
Ich: Meine Frage an Sie lautet: Wie werden diese Inhaltsstoffe kategorisiert? Als gutartig oder giftig? (Ich habe ein paar Inhaltsstoffe überprüft: Formaldehyd, Tween 80, Quecksilber, Aluminium, Phenoxyethanol, Kaliumphosphat, Natriumphosphat, Sorbitol usw.)
Er: Nun, das ist eine ganz schöne Liste... Aber ich würde einfach sagen, dass sie alle für den Menschen giftig sind... Sie werden in Düngemitteln verwendet... Pestiziden... Um das Herz zu stoppen... Um einen toten Körper zu konservieren... Sie sind bei uns in verschiedenen Kategorien registriert, aber ziemlich sicher Gifte. Und warum?
Ich: Wenn ich meinem Kind absichtlich und regelmäßig diese Stoffe füttere oder spritze, bringe ich meine Tochter natürlich in Gefahr... Aber was würde rechtlich mit mir passieren?
Er: Seltsame Frage... Aber Sie würden wahrscheinlich wegen krimineller Fahrlässigkeit angeklagt werden... vielleicht mit Tötungsabsicht... und natürlich Kindesmissbrauch... Ihr Kind würde Ihnen weggenommen werden... Kennen Sie jemanden, der das mit seinem Kind macht? Das ist kriminell...
Ich: Eine Industrie... Das sind die Inhaltsstoffe, die in Impfstoffen verwendet werden... Mit Bindemitteln, um sicherzustellen, dass der Körper sie nicht ausspült... Um den Antikörperspiegel auf unbestimmte Zeit hoch zu halten...
Der Mann war ganz aus dem Häuschen. Er fragte mich, ob ich ihm all diese Informationen per E-Mail schicken würde. Er wollte sie mit seinen erwachsenen Kindern teilen, die Eltern sind. Er war entsetzt und fühlte sich schrecklich, weil er es nicht wusste... seine Kinder sind geimpft und haben gesundheitliche Probleme...
Hier sind nur einige Impfstoffbestandteile, die in Routineimpfstoffen enthalten sind:
Formaldehyd/Formalin - Hochgiftiges systematisches Gift und Karzinogen.
Betapropiolacton - Giftige Chemikalie und krebserregend. Kann nach sehr kurzer Exposition gegenüber kleinen Mengen zum Tod/zu bleibenden Schäden führen. Ätzende Chemikalie.
Hexadecyltrimethylammoniumbromid - Kann die Leber, das Herz-Kreislauf-System und das zentrale Nervensystem schädigen. Kann die Fortpflanzung beeinträchtigen und Geburtsfehler verursachen.
Aluminiumhydroxid, Aluminiumphosphat und Aluminiumsalze - Neurotoxin. Birgt ein Risiko für langfristige Gehirnentzündungen/-schwellungen, neurologische Störungen, Autoimmunkrankheiten, Alzheimer, Demenz und Autismus. Es dringt in das Gehirn ein, wo es auf unbestimmte Zeit verbleibt.
Thimerosal (Quecksilber) - Neurotoxin. Verursacht Zellschäden, reduziert die Oxidations-Reduktions-Aktivität, Zelldegeneration und Zelltod. Wird mit neurologischen Störungen, Alzheimer, Demenz und Autismus in Verbindung gebracht.
Polysorbat 80 & 20 - Durchdringt die Blut-Hirn-Schranke und trägt Aluminium, Thimerosal und Viren mit sich, so dass diese ins Gehirn gelangen können.
Glutaraldehyd - Toxische Chemikalie, die als Desinfektionsmittel für hitzeempfindliche medizinische Geräte verwendet wird.
Fötales Rinderserum - wird aus Rinderföten gewonnen, die trächtigen Kühen vor der Schlachtung entnommen wurden.
Menschliche diploide Fibroblastenzellen - abgetriebene fötale Zellen. Fremde DNA hat die Fähigkeit, mit unserer eigenen zu interagieren.
Nierenzellen des Afrikanischen Grünen Affen - können das krebserregende SV-40-Virus in sich tragen, an dem bereits etwa 30 Millionen Amerikaner erkrankt sind.
Aceton - Kann Nieren-, Leber- und Nervenschäden verursachen. Escherichia Coli - Ja, Sie haben richtig gelesen.
DNA vom Schweine-Circovirus Typ-1
Menschliche embryonale Lungenzellkulturen (von abgetriebenen Föten)."
"Sie können alle diese Inhaltsstoffe auf der Website der CDC einsehen“ - nun ja, fast alle. Manche verschweigt der Beipackzettel von vornherein: sogenannte „Spurenstoffe“ unterhalb einer bestimmten Nachweisgrenze, weil sie als medizinisch unbedeutend gelten. Weitere dürfen unter Verschluss bleiben, wenn es „Geschäftsgeheimnisse“ zu schützen gilt; offengelegt werden sie dann nur bei Zulassungsbehörden, in allen öffentlichen Dokumenten wie Packungsbeilagen und Fachinformationen dürfen sie geschwärzt oder verallgemeinert werden.
Bekommt Recht, wer Recht hat?
Weil Eltern von diesen Ingredienzen im allgemeinen keine Ahnung haben und beim Impftermin unaufgeklärt bleiben, findet eine „informierte Einwilligung“ tatsächlich nur in den wenigsten Fällen statt – eigentlich ein millionenfacher Rechtsbruch, Tag für Tag. Denn in Deutschland ist die umfassende Aufklärungspflicht eines Arztes vor medizinischen Eingriffen – also auch vor einer Impfung – gesetzlich streng geregelt.
Was gehört zu einer „ordnungsgemäßen Aufklärung“? Vor der Impfung müssen Eltern
- Art und Zweck der Impfung verstehen
- mögliche Nebenwirkungen kennen - auch seltene
- über Impfalternativen informiert werden (falls vorhanden)
- Zeit zur Entscheidung bekommen (kein Druck!)
- Die Aufklärung muss mündlich erfolgen – Infoblätter allein reichen nicht aus. (1)
Unterlässt ein Arzt dies ganz oder teilweise, kann das ernste juristische Folgen haben, insbesondere wenn es zu einem Impfschaden kommt.
Zu den zivilrechtlichen Folgen: Wenn die Aufklärung unterblieb oder unzureichend war, ist die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten rechtlich unwirksam. Damit gilt die Impfung als Körperverletzung (§ 823 BGB). Der Arzt kann auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Auch Folgekosten, z. B. für Therapien und Pflege, lassen sich geltend machen. Falls der Arzt „grob fahrlässig“ handelte, könnte seine Berufshaftpflichtversicherung ihm die Zahlung verweigern – dann müsste er aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen.
Darüber hinaus drohen strafrechtliche Folgen: Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Haft – auch bei „guter Absicht“, falls keine korrekte Aufklärung stattfand.
Die zuständige Ärztekammer kann zudem berufsrechtliche Maßnahmen ergreifen – von einem Verweis oder einer Rüge über Geldbußen bis hin zu einem Berufsverbot.
Soweit die Rechtslage im Prinzip. (2) Wie hilfreich sie für Geschädigte im Einzelfall tatsächlich ist, führt ein Fall vor Augen, der vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt wurde. Eine Mutter klagte gegen eine Kinderärztin, weil ihres Erachtens die Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Impfung bei ihrer Tochter zu Allergien und Neurodermitis führte; die Ärztin habe sie nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Beschwerden des Kindes bestand und wies die Klage ab. Woher wusste das Gericht das? Es berief sich auf den wissenschaftlichen Forschungsstand – und dieser ergibt sich überwiegend aus pharmafinanzierten Studien.
Zu den wenigen Kanzleien mit Schwerpunkt Medizinrecht in Deutschland, die Mandanten in Fällen von Impfschäden vertreten, um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen, zählen Steinbock & Partner (mit 10 Standorten bundesweit, u.a. in München, Bamberg und Gotha), sowie Lattorf in Köln und Aachen. „Betroffene berichten, dass sie in einer Art Massenabfertigung zum impfenden Arzt in das Behandlungszimmer gerufen wurden, dieser noch kurz mitgeteilt hat, dass man sich etwas schonen soll und es zu einer Rötung der Einstichstelle, Erschöpfung und eventuell auch erhöhter Temperatur kommen kann“, berichtet die Kanzlei Steinbock. „Mit einer ordnungsgemäßen Impfaufklärung hat dies allerdings nichts zu tun.“ Diese „lässt sich daher unter 20 Minuten kaum bewerkstelligen, da definitiv auch über die drohenden Langzeitschäden aufzuklären ist.“
„Vielfach wird behauptet, dass es überhaupt keine Impfschäden mit schweren Folgen gibt“, erklärt Anwalt Christian Lattorf. Man dürfe jedoch „davon ausgehen, dass Patienten, die tatsächlich durch eine Impfung geschädigt worden sind, wegen der Beweisproblematik eher keine rechtliche Beratung diesbezüglich anfragen und solche Fälle nicht öffentlich werden.“
Rat und Hilfe, für die kein dreistelliges Stundenhonorar gemäß Anwaltsgebührenordnung fällig wird, finden betroffene Eltern beim Bundesverein Impfgeschädigter e.V. sowie bei Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. In einigen Regionen bestehen Selbsthilfegruppen für Eltern von Kindern mit Impfschäden – ausfindig zu machen über die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS).
Rund 5500 Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sind in Deutschland in Praxen oder medizinischen Versorgungszentren tätig. Im Schnitt nimmt ein Kinderarzt, je nach Standort und Praxisgröße, 5 bis 50 Impfungen pro Tag vor. (3) Multipliziert mit rund 240 Praxistagen pro Jahr, ergibt sich nach Adam Riese: Zwischen Januar und Dezember müssen Deutschlands Kinder 6,6 bis 66 Millionen „Pikse“ über sich ergehen lassen.
Bei wie vielen „Piksen“ handelt es sich strenggenommen um eine Straftat? Bei den meisten.
Wie viele Kinderärzte wären demnach Kriminelle? Die Mehrzahl.
Wie viele Staatsanwälte, Richter, Ärztekammern kümmert das? Inzidenz nahe null.
Anmerkungen
(1) Dies stellte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15. Februar 2000 klar. (Az.: VI ZR 48/99.) Im Fall eines Arztes, der vor einer Polioimpfung mit Lebendviren die Eltern nicht ausreichend über seltene Risiken aufklärte, entschied der BGH: Auch Routineimpfungen erfordern eine umfassende Aufklärung. Bloß Merkblätter zu verwenden, reicht nicht aus; ein persönliches Arzt-Patienten-Gespräch ist unerlässlich. Fehlt eine solche Aufklärung, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen.
(2) Eine Auswahl von Fachliteratur zum Thema Medizinrecht bei Impfschäden: Haftungsrechtliche Aspekte bei Impfschäden, Medizinrecht – Kommentar, Die ärztliche Begutachtung – Impfschäden, Patientenrechte und Behandlungsfehler.
(3) Laut Schätzungen der KIs ChatGPT und Perplexity am 2.4.2025, nach Auswertung eines Dutzends Quellen.
Titelbild: z.T. generiert mit Sora/OpenAI.
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