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  • Dr. Harald Wiesendanger

Wie von Sinnen – Eine Republik als Haftanstalt und Irrenhaus

Aktualisiert: 1. Mai 2021

Eine schwere Atemwegserkrankung löst SARS-CoV-2 bei Infizierten recht selten aus – eine ausgeprägte Paranoia hingegen bei der überwältigenden Mehrheit, so scheint es. Noch vor Ostern 2020: Eine Geisterbahnfahrt quer durchs panikvirusverseuchte Absurdistan im hellen Wahnsinn.


Eine schwere Atemwegserkrankung löst SARS-CoV-2 bei Infizierten äußerst selten aus – eine ausgeprägte Paranoia hingegen bei der überwältigenden Mehrheit, so scheint es. Noch vor Ostern 2020: Eine Geisterbahnfahrt quer durchs panikvirusverseuchte Absurdistan im hellen Wahnsinn.


DORTMUND: Um den Phönix-See herum, ein beliebtes Ausflugsziel, dürfen sich Spaziergänger, Radfahrer und Jogger nur noch im Uhrzeigersinn bewegen, wie die Stadt verfügt hat – Personen, die einander entgegenkommen, halten womöglich den gebotenen Sicherheitsabstand nicht ein, während sie einander passieren.


HEIDELBERG: Ein Bauherr, sein Architekt und ein Vertreter der Baufirma besprechen sich auf einem Grundstück. Ein wachsamer Nachbar zeigt sie schnurstracks bei der Polizei an. Wenig später tauchen Beamte auf und verhängen Ordnungsstrafen von 200 Euro - gegen JEDEN Beteiligten.


MÜNCHEN: Während einer Grippesaison besteht der beste Virenschutz bekanntlich in viel Bewegung an frischer Luft, im UV-Licht der Sonne – also lassen sich alle „einsichtigen“ Bajuwaren nicht nur widerstandslos zu Hause einsperren, sie jubeln ihrem Gefängnisdirektor sogar noch zu. Jedem, der seine Wohnung ohne „triftigen“ Grund verlässt, droht ein Bußgeld von 150 Euro.


Alleine auf einer Parkbank sitzen und dort zu schmökern: Das ist in Bayern inzwischen verboten – je nachdem, wen man fragt. Die Polizei München twittert am 7. April um 8:26 Uhr: „Nein, ein Buch auf einer Bank zu lesen ist nicht erlaubt.“ Ministerpräsident Söder sieht das anders: „Natürlich darf man auf einer Bank ein Buch lesen. Es ist aber wichtig, dass auf der Bank dann nur einer sitzt.“


„Kann ich meinen Nachbarn im eigenen Garten zum Grillen einladen, wenn wir schön auf Abstand bleiben?“, will die Merkur-Redaktion von Bayerns Landespolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer wissen. „Nein. Sie dürfen nur mit den Personen grillen, die mit ihnen im gleichen Hausstand wohnen.“ Auch „reines Spazierenfahren mit dem Motorrad ohne triftige Gründe ist untersagt“.


Wie ein Sprecher der Polizei Oberbayern Nord beklagt, sehen sich die Beamten von der Vielzahl der Einsätze überrollt. Weil etwa der erforderliche Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten worden sei, sich Menschen in die Sonne legten oder Grillfeste veranstalteten, rückte die Polizei alleine dort an einem einzigen Wochenende mehr als 150 Mal aus. „Das war absoluter Wahnsinn“. WESSEN Wahnsinn?


Eine Münchner Geschäftsfrau berichtet der Stiftung Auswege: „Ich kenne einen Fall, wo eine Frau 150 Euro zahlen musste, weil sie ihr Auto in der Waschanlage gewaschen hat - laut Polizei stehe diese NUR für Firmenwagen zur Verfügung.“


Eva Kummeth, die Ehefrau von Fernsehstar Horst Kummeth („Dahoam is Dahoam“), schwimmt eine Runde im Feringasee bei Unterföhring. Da taucht ein Ordnungshüter des Landratsamts auf und verwarnt sie: „Ich solle so schnell wie möglich meine Sachen packen und verschwinden. Es sei nämlich nicht erlaubt, sich auf der Wiese umzuziehen. Wenn er mich nochmals erwische, bekäme ich ein Badeverbot.“ Die Frage der Gemaßregelten, ob sie jetzt nackt zum Auto rennen solle, ließ der Aufpasser unbeantwortet. „Das war unwürdig“, sagt die Zurechtgewiesene. „Ich fühle mich entmündigt.“ Auf Nachfrage einer Zeitungsredaktion erklärt die Behörde: Das Schwimmen sei durchaus erlaubt, auch das rasche Umziehen – aber nur, sofern man am See nicht länger verweile. Wer zu lange braucht, um sich seines nassen Badeanzugs zu entledigen, mache sich strafbar.


150 Euro soll eine Frau zahlen, weil sie ihr Auto in eine Waschanlage gefahren hat. Laut Polizei stehe diese NUR für Firmenwagen zur Verfügung.


AUGSBURG: Regelverletzer, die auf eine erste „Belehrung“ durch die (epidemiologisch gewiss hochkompetente) Polizei nicht reagiert, blecht im „Sofortvollzug“ 55 Euro pro Person. Wer belehrt endlich die Polizei?


Zum Trost: Es gibt durchaus noch Polizisten mit intakter Großhirnrinde. Einer davon, C. M., machte in einer Nachricht an die Stiftung Auswege seinem Unmut Luft: „Ich bin Polizeibeamter in Baden-Württemberg. Mit großem Respekt und Anerkennung las ich ihren Post vom 29. März auf Facebook. Ich möchte Ihnen auf diesem Wege danken, dass Sie vielen Menschen aus der Seele gesprochen haben, Ihre Meinung offen kundtun und, wie ich finde, die Leitmedien zutreffend kritisieren. Es ist eine Schande für die Demokratie, dass zahlreiche Virologen wie beispielsweise Prof. Mölling zur Zielscheibe übler Nachrede und Polemik werden, wenn sie u.a. Kontaktsperren für unnötig, ja sogar für falsch erklären. Wo bleibt der öffentliche Diskurs? Insofern möchte ich mich für die ausgezeichneten Posts bedanken!“


OBERSTDORF/Allgäu: Die Bergwacht Sonthofen klagt über „unzählige Wanderer und Skitourengeher“, die trotz Coronavirus „im Bereich des Riedberger Horns und des Grasgehren“ unterwegs seien. „Vor allem im Bereich des Gipfelkreuzes verstoßen Menschen gegen die Abstandsregeln“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei. Für das „egoistische Verhalten der Ausflügler“ habe man kein Verständnis. (1)


BERLIN: 25 bis 500 Euro Bußgeld werden fällig, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenstellen und sich den Aufforderungen der Polizei widersetzen.

4. April: 80 Polizisten löst gewaltsam eine nicht genehmigte Demonstration von 40 Personen gegen das Versammlungsverbot und andere Grundrechtsverletzungen auf – wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot. Von 31 „uneinsichtigen“ Protestierern werden die Personalien aufgenommen. (2) Zumindest einem Sprecher der Linken-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fällt noch ein halbwegs intelligenter Einwand ein: Erreicht die Politik mit absoluten Versammlungsverboten nicht das Gegenteil von sozialen Distanz? "Eine Gefahr ist, dass die Polizei dann in vielen Fällen einschreiten und körperlich handeln muss und den Menschen nahe kommt. So wird das Infektionsrisiko sogar erhöht."


Am 11. April will das „Friedel54-Kollektiv“ in Neukölln gegen die Zumutungen des Infektionsschutzes demonstrieren. Im Genehmigungsantrag sichert es zu, die Teilnehmerzahl auf 20 zu begrenzen und mit Kreidemarkierungen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zu wahren. Trotzdem erteilt ihnen die „Versammlungsbehörde“ - ja, so etwas gibt es hierzulande mittlerweile tatsächlich -, nach zweiwöchiger Vehandlung, eine Absage. Wieso? „Grundsätzlich stellt JEDE Menschenansammlung ein Infektionsrisiko dar“ – und JEDE solche Behörde ein Verfassungsrisiko.


MECKLENBURG-VORPOMMERN: Einreisen sind nur noch bei dortigem Hauptwohnsitz erlaubt. Über Rügens Stränden kreisen Drohnen, um Corona-Verbote zu überwachen, nach „illegalen“ Urlaubern und Menschenansammlungen zu fahnden. Dank Wärmebildkamera kann die Drohne sogar Grillpartys aufspüren.


Einem Seniorenpaar aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen droht eine Streafe von 25.000 Euro. Das Vergehen der beiden Rentner: Aufenthalt in ihrem zweiten Zuhause auf Rügen.


BRANDENBURG: Schon ein paar Zentimeter zuwenig können teuer werden: Den Mindestabstand von 1,50 Metern nicht einzuhalten, kostet zwischen 50 und 500 Euro.

Die brandenburgische Polizei weist wachsame Bürger darauf hin, dass „festgestellte Verstöße der örtlich zuständigen Polizeiinspektion mitgeteilt werden können, sofern die zuständige Ordnungsbehörde oder das Gesundheitsamt nicht erreichbar sind. Die Polizei bittet allerdings darum, die Notrufnummer 110 nur für Notfälle zu nutzen und zu berücksichtigen, dass sich zum Beispiel die Mitteilung, dass sich auf einem ordnungsbehördlich gesperrten Spielplatz zwei Familien mit Kindern befinden, nicht zu einem Notfall gehört.“ Großzügigerweise dürfen eigene „Kleingärten und Wochenendhäuser weiterhin privat genutzt werden, sofern die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können“.


Nun ja, „kleine Ausflüge kann jeder machen – auch nach Brandenburg“, beschwichtigt Landesinnenminister Michael Stübgen (CDU). Er benötigt abscheinend dringend ein Update: Zuvor hatte der Brandenburger Landkreis Ostprignitz-Ruppin nämlich alle „touristischen Einreisen“ untersagt. Erst nach einer Klage, die verblüffenderweise durchkam, kippte das Potsdamer Verwaltungsgericht die Verfügung, wenn auch nicht ganz, sondern bloß ein bisschen: Besucher, die sich bereits in ihren Zweitwohnungen, Ferienhäusern oder Datschen befinden, dürften weiterhin im Landkreis bleiben, wie ein Kreissprecher am 3. April mitteilte. Zudem dürften sie zurück in ihre Erstwohnsitze fahren. Außerdem sei es Lebenspartnern oder Familienangehörigen gestattet, nach Ostprignitz-Ruppin zu reisen.


COTTBUS: Lausitz-Region Online meldet mehrere „Vorkommnisse uneinsichtigen Verhaltens“ in der Nacht zum Sonntag, 4. April. „So mussten in Schmellwitz insgesamt fünf Platzverweise gegen eine Gruppe Alkoholisierter ausgesprochen werden, wie die Stadt mitteilte. ‚Da es sich um eine wiederholte Verletzung der Eindämmungsverordnung handelte, wurden die Personalien zur Einleitung von Ordnungswidrigkeits-Verfahren aufgenommen‘, teilt Stadtsprecher Jan Gloßmann mit. „Anglergruppen und Familien auf Spielplätzen wurden auf die geltenden Regelungen und Sperrungen hingewiesen."


BREMEN: Wer sich in Quarantäne befindet und „unerlaubt“ Besuch empfängt, muss 400 Euro bezahlen.


WORMS: Während man sich in Niedersachsen noch an der Eisdiele ein Eis zum Mitnehmen holen darf, ist dies in Rheinland-Pfalz verboten. In GANZ Rheinland-Pfalz? Nein, in Worms galt eine Ausnahme, aber bloß eine einzige: Die Gelateria „Vannini“ hatte mit der Stadt eine Sondervereinbarung ausgehandelt. Diese galt bis Donnerstag, 9. April – dann musste der Abholservice doch noch dicht machen. Wieso denn? Weil entsprechend der städtischen Auflagen „maximal 12 Personen mit Sicherheitsabstand anstehen“ dürfen. Die 13. war eine zuviel.


SAARLAND: 200 Euro Bußgeld drohen jemandem, der an einer Beerdigung teilnimmt, ohne zum „engsten Familienkreis“ zu gehören. Ausgesperrt bleiben demnach Ex-Ehepartner, beste Freunde, jahrelange Geschäftspartner, einstige Klassenkameraden, gute Nachbarn. Und wie steht es eigentlich mit dem Pfarrer und den Leichenbestattern?


DUISBURG: Wie überall in Deutschland, so nehmen auch in Duisburg Polizei und Ordnungsamt „umfangreiche Kontrollen zur Eindämmung der Coronavirus-Erkrankung in Parks und auf Grünflächen“ vor, wie rp online meldet. Dabei seien „teilweise Gruppen von über zehn Personen festgestellt worden, die mit Grill unterwegs waren. Dafür wurden Bußgelder von 250 Euro pro Person fällig.“ Wie stand es mit dem Sicherheitsabstand zwischen den Grillwürstchen?


HAMBURG: An den Landesgrenzen kontrolliert die Polizei im Rahmen der „Eindämmungsverordnung“ am 5. April Fahrzeuge – und schickt viele Ausflügler wieder heim: 150 allein bei Tangstedt, im Norden der Hansestadt, 78 weitere bei Wedel im Westen. "Es handelte sich meistens um Hamburger, die aus touristischen Gründen unterwegs waren", sagt eine Sprecherin der Polizei. Auch am Vorabend habe es „vereinzelte Verstöße gegeben, weil sich Menschen in kleinen Grüppchen in Grünanlagen aufhielten oder Kinder trotz Verbots auf Spielplätzen spielten“. Hamburgs neuer Corona-Bußgeldkatalog sieht Strafen von 150 bis zu 5.000 Euro vor; Wiederholungsfälle können, gemäß Paragraf 73 bis 75 des Infektionsschutzgesetzes, sogar mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. „Wir können zudem Platzverweise und Aufenthaltsverbote aussprechen oder Menschen im Sinne der Gefahrenabwehr sogar in Gewahrsam nehmen", sagt Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer. Wer einen Mitmenschen ansteckt, dem drohen sogar bis zu fünf Jahren Haft.


HANNOVER: Zunächst hatte das Land Niedersachsen vor, auch über Ostern ein Kontaktverbot sogar für Familien in ihren eigenen Wohnungen verhängen. Doch am 8. April ruderten die Behörden zurück: „Besuche in abgespeckter Form zu den Feiertagen sind sicherlich zulässig“, auch für Verwandte, die dringend abspecken sollten.


Für Trauerfeiern und Hochzeiten liegt die maximale Zahl erlaubter Gäste bei zehn; was macht man da bloß bei elf Geschwistern?


DRESDEN: Wer „unerlaubt“ seine einsame Oma, seinen schwerkranken Lebensgefährten im Alten- oder Pflegeheim besuchen kommt, zahlt in Sachsen ein Bußgeld von 500 Euro.


Die Polizei entscheidet, ob sich ein Spaziergänger oder Radfahrer übermäßig von seiner Wohnung entfernt hat. Wie weit ist zu weit?


LEIPZIG: In Leipzig, wie tags darauf in Dresden und Chemnitz, schließen Behörden am 24. März den Wochenmarkt – obwohl dort Obst und Gemüse verkauft wird, was eigentlich der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln dient. „Klare Ansage“ von Innenminister Roland Wöller: „Wochenmärkte bleiben zu. Es sind Ansammlungen, bei denen Infektionsgefahr besteht“, weil ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Passanten nicht einzuhalten sei. Zudem würden Wochenmärkte vor allem von älteren Menschen frequentiert, die mit der Maßnahme geschützt werden sollen. Wer schützt ältere Menschen endlich vor solchen Innenministern? Eine Verfügung vom 20. März hatte Wochenmärkte noch als Ausnahmen aufgeführt.


In ganz Sachsen ist „ab 23. März 00:00 Uhr das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund untersagt", kündigt Sachsens Innenminister Roland Wöller am Vortag auf einer Pressekonferenz an. „Uns bleibt nur das Mittel, soziale Kontakte zu unterbinden“, erklärt Sozialministerin Petra Köpping. Wer zuwenig Mittel hat, ist minderbemittelt.


SAARBRÜCKEN: Im Saarland kostet seit 2. April der Aufenthalt mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person in der Öffentlichkeit bis zu 200 Euro – womit Kontaktverbote selbst eigene Kinder und Lebensgefährten treffen, falls sie eine eigene Wohnung haben. In der Saarbrücker Parkanlage am Staden kassiert ein Paar nach einem Sonnenbad ein Bußgeld von 200 Euro – selber schuld, wie konnte es den vorherigen Gang zum Standesamt unterlassen?


Wer mit anderen Gläubigen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen oder Moscheen feiert, muss mit einer Buße von 200 bis 2000 Euro rechnen. Gemeinsame Andacht im Hause Gottes als strafbewehrte Ordnungswidrigkeit: Auf so eine originelle Idee muss eine Partei mit großgeschriebenem „C“ im Namen erst mal kommen.


BADEN-WÜRTTEMBERG: Gemäß ministeriellen Auslegungshinweisen zur Corona-Verordnung kommen auf Berufspendler, die keine notwendige Bescheinigung bei sich führen, Kosten von bis zu 500 Euro zu. An den Ufern des Bodensees macht ein Polizei-Zeppelin mit der drolligen Aufschrift „#allefüralle“ Jagd auf Touristen. Wegen seines „leisen Flugs“ eigne er sich hervorragend für eine derartige Mission, wie das Ravensburger Polizeipräsidium erklärt.


KIEL: Ein „unerlaubter Zutritt“ zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- und Ostsee wird 150 Euro teuer – für alle Touristen, anscheinend selbst für einsame Strandspaziergänger, nicht aber im Falle eines beruflichen Grunds. (Gehen Leib und Leben etwa nicht vor Kommerz?) Gegen Ende der ersten Aprilwoche appelliert die Polizei Schleswig-Holsteins, den Start der Motorradsaison zu verschieben, um das Infektionsrisiko zu minimieren – Viren fliegen bekanntlich mit Vorliebe im Fahrtwind von Bike zu Bike.


Wie zumindest der Grünen-Abgeordneten Irene Mihalic zu Ohren kam, „treibt die Umsetzung der Maßnahmen mancherorts merkwürdige Blüten: beispielsweise wenn Parkbesucher nach Hause gefahren werden, damit die Ordnungskräfte dort mit Türschildabgleich feststellen können, ob die Eingesammelten tatsächlich im selben Haushalt leben oder gegen das Kontaktverbot verstoßen haben".


Bundesweit fahnden die Behörden nach Quarantäne-Flüchtlingen. Nachbarn bespitzeln und denunzieren einander. Supermärkte dürfen geöffnet bleiben, Möbelhäuser nicht. Profifußballer dürfen schon wieder trainieren, Amateurfußballer keinesfalls. Familienpicknick im Freien kostet 250 Euro. Gottesdienste bleiben verboten – wie könnte ein gläubiger Christ auch törichterweise darauf vertrauen, dass er im Hause Gottes gut aufgehoben ist? (Nebenbei gefragt: Welcher atheistischen Sekte gehört eigentlich der bayerische Ministerpräsident an?)


Die Unverletzlichkeit der Privatsphäre war gestern. Alarmiert ein wachsamer Mieter, der in der Wohnung nebenan Gästestimmen zu hören meint, die Polizei, so kann sich diese ohne Gerichtsbeschluss Hausbesuche erlauben. (Vorsicht also bei Auswahl und Lautstärkregelung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen!) Wen die Gesetzeshüter in einer fremden Wohnung antreffen, der könnte bestraft werden – vorbei sind die Zeiten, wo dies bloß für Einbrecher galt.


Spätestens jetzt wird offenkundig, was Berufsverbände von Psychologen, Psychotherapeuten und Neurologen seit langem beklagen: Weil psychische Erkrankungen neuerdings sprunghaft zunehmen, muss die immer gewaltigere Versorgungslücke dringendst geschlossen werden. Das Problem ist nur: Solange Paranoiker massenhaft unter ihresgleichen verweilen, fällt keinem auf, wie therapiebedürftig er ist.


Harald Wiesendanger


Anmerkungen


Weitere Quellen u.a.:

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